Häufige Fragen
Auftragsanfrage
Für eine Auftragsanfrage nehmen Sie bitte Kontakt per Telefon oder E-Mail auf, da bereits im Vorfeld eine Vielzahl von Fragen geklärt werden können. Alternativ können Sie uns auch per Post oder Telefax an den oben genannten Adressen erreichen. Ein entsprechendes Auftragsformular können Sie gerne hier herunterladen. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.Kosten / Honorar
Das Honorar für eine Verkehrswertermittlung richtet sich nach den tatsächlichen Aufwendungen, der Verkehrswerthöhe und Umfang der zu ermittelnden Gebäude, Liegenschaften, Rechten und Belastungen sowie nach dem beabsichtigten Verwendungszweck des beauftragten Gutachtens. Eine Leitlinie für die Honorarhöhe eines Verkehrswertgutachtens kann die Richtlinie des LVS-Bayern geben, die Sie hier einsehen können.Gerne kann auch die Abrechnung über einen Pauschalpreis als Honorarvereinbarung getroffen werden. Einen Anhaltspunkt für die Höhe des Pauschalhonorars für Standardobjekte erhalten Sie in unserer Honorarliste (zugangsgeschützt), welche Sie hier einsehen können. Die Zugangsdaten erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Warum gibt es keine kostenlose Wertermittlung?
In Makleranzeigen oder im digitalen Netz werden oftmals vermeintlich "kostenlose" oder "preiswerte" Wertermittlungen angeboten. Hierbei handelt es sich fast ausschließlich um Werbeangebote durch unterschiedliche Immobilienmakler oder von Vermittlungsportalen der Immobilienmakler. Sie erhalten hier meist überschlägige Einschätzungen zu Immobilienwerten aus durchschnittlichen Datenbankbeständen, die den besonderen Eigenschaften einer individuellen Immobilie nicht gerecht werden können (z.B. hinsichtlich besonderer Objektausstattungen, Baumägeln oder Bauschäden, bestehenden Mietverhältnissen, etc.). Zu einer unabhängigen Bewertung gehört immer eine Vorortbesichtigung durch einen unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen, der die Besonderheiten der Immobilien erkennen und sachgerecht einschätzen kann.Ob ein Maklerunternehmen oder eine Vermittlungsplattform die hierfür erforderliche Sachkunde und das notwendige Fachwissen erbringen kann, ist für den Verbraucher fraglich und nicht ersichtlich. Qualität, Fachwissen und langjährige Erfahrung bedingen einen fortlaufenden Weiterbildungsprozess, der mit einem entsprechenden Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist und sich in einer angemessenen Vergütung widerspiegelt. In kostenlosen Angeboten spiegelt sich folglich eine geringe Qualität und/oder ein anderes Vergütungsmodell wider (z.B. Provisionszahlungen, Nutzung persönlicher Daten, etc.), welches dem Kunden verborgen bleibt und keine vertrauensvolle Basis bieten kann.
Eine unabhängige Bewertung der Immobilie durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bietet hingegen immer die Gewissheit, eine qualifizierte Leistung zu erhalten und keine zu niedrigen oder überhöhten Erwartungen an den Immobilienmarkt stellen. Ein unabhängiges Gutachten ist zudem stets ein gutes Verkaufsargument für den Eigentümer und stellt auch für den Erwerber einen Mehrwert dar, durch den vertrauenwürdigen Wertnachweis seiner zu erwerbenden Immobilie.
Ortsbesichtigung
Der Sachverständige ist zur persönlichen Inaugenscheinnahme des zu bewertenden Objekts verpflichtet, daher sollte möglichst schon im telefonischen Gespräch ein Ortstermin bestimmt werden. Im Ortstermin sollte die Zugänglichkeit aller Räume (Mietflächen, technische Räume, Kellerräume, Dachflächen usw.) ermöglicht werden. Im Rahmen der Objektbesichtigung können die besonderen objektspezifischen Merkmale des Bewertungsobjektes im Detail erfasst und besprochen werden. Im Bedarfsfall erstellen wir zum Ortstermin auch ein Aufmaß der vorliegenden Wohn- und Nutzflächen. Ebenfalls erfassen wir vorhandene Objektunterlagen und sichten die vorliegenden Bauakten und Planunterlagen. Sollten Sie Fragen zu Ihrem Objekt haben (z.B. Investitionsbedarf, Vermietbarkeit, etc.) stehen wir Ihnen zum Ortstermin gerne mit Auskünften zur Verfügung.Bewertungsunterlagen
Zur Bearbeitung der Wertermittlung sind verschiedene Objektunterlagen bereit zu stellen. Eventuell verfügen Sie bereits über eine der folgenden Unterlagen und können diese vorab zur Verfügung stellen:- Grundbuchauszug (Bestandsverzeichnis, Abteilung I und Abteilung II)
- Baugenehmigungsunterlagen
- Flurkarte / Lageplan des Grundstücks,
- Bauzeichnungen, bestehend aus Grundrissen, Schnitten und Ansichten
- Flächenberechnungen der Wohn- bzw. Nutzflächen und der Bruttogrundflächen
- Bescheid über die Gebrauchs- / Schlussabnahme
- Auskunft über Erschließungskostenbeiträge
- Eine zusammengefasste Mietliste oder die Mietverträge
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen